Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Fahrzeugvermietung MRG Transfer GmbH
gültig ab: 01.01.2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Fahrzeuge, die von der Vermieterin der MRG Transfer GmbH (nachfolgend „Vermieter“) an den Mieter überlassen werden.
- Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
- Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zustande.
- Reservierungen gelten nur für Fahrzeuggruppen, nicht für bestimmte Fahrzeugmodelle.
§ 3 Mietdauer und Rückgabe
- Die Mietdauer beginnt mit der Übernahme und endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit.
- Verspätete Rückgabe ohne Zustimmung gilt als vorübergehende Weiternutzung. In diesem Fall kann der Vermieter die Mietentschädigung, mindestens jedoch den jeweiligen Tagespreis pro angefangenen Zeitraum verlangen.
- Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe und ohne Benachrichtigung kann der Vermieter Maßnahmen zur Wiederbeschaffung des Fahrzeugs einleiten; alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Mieter.
§ 4 Mietpreis, Servicepauschalen und Zahlung
- Der Mietpreis ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.
- Für jede zusätzliche Serviceleistung (z. B. Bearbeitung von Bußgeldern, Ausstellen von Unterlagen) kann eine Servicepauschale in Höhe von 29 € erhoben werden.
- Zahlungen sind vor Mietbeginn fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 5 Kaution und Selbstbeteiligung
- Vor Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von mindestens 500 € zu hinterlegen.
- Die Kaution kann bar oder durch gültige Kreditkarte/EC‑Karte hinterlegt werden und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs auf demselben Weg erstattet.
- Die Haftung des Mieters für Schäden am Mietfahrzeug ist auf eine Selbstbeteiligung von 2.000 € pro Schadensfall begrenzt.
- Erfolgt ein Unfall durch einen Fahrer, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist, entfällt der Versicherungsschutz, und der Mieter haftet unbegrenzt für alle dadurch entstandenen Kosten.
§ 6 Versicherung Schäden Übergabeprotokoll Innenraum und Hilfseinrichtungen ( Lift)
- Das Fahrzeug ist haftpflicht- und soweit vereinbart teil‑ bzw. vollkaskoversichert.
- Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, Alkohol‑/Drogenmissbrauch, Fahrerflucht oder nicht eingetragene Fahrer verursacht werden, können über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus voll dem Mieter berechnet werden.
§6.1 Schäden, Übergabeprotokoll, Innenraum und Hilfseinrichtungen
Übergabeprotokoll
- Bei Übernahme des Fahrzeugs erstellt der Vermieter ein Übergabeprotokoll, das bindender Bestandteil des Mietvertrags ist.
- Alle Vorschäden, der Innenraumzustand sowie alle mitgelieferten Hilfseinrichtungen (Rollstuhllift, Gurte, Rückhaltesysteme, Kleinteile) werden detailliert dokumentiert.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Übergabeprotokoll vor Fahrzeugübernahme zu prüfen und zu unterschreiben.
- Fehlende oder beschädigte Teile, die nach Übergabe festgestellt werden, werden gesondert berechnet.
Nachträgliche Reklamationen
- Schäden oder fehlende Teile, die nach Übergabe auftreten und nicht sofort vom Mieter reklamiert wurden, können nachträglich nicht geltend gemacht werden.
Innenraum und Verschmutzung
- Vorschäden und Verschmutzungen werden im Übergabeprotokoll vermerkt.
- Für neue Schäden am Innenraum oder grobe Verschmutzungen haftet der Mieter vollständig.
- Bei grober Verschmutzung fällt eine Mindestreinigungsgebühr von 150 € pro Vorkommnis an.
Nutzung von Fahrstühlen, Rückhaltesystemen und Hilfseinrichtungen
- Vor der Nutzung von Rollstuhlliften, Gurten, Rückhaltesystemen oder anderen Hilfseinrichtungen erhält der Mieter eine Einweisung, die schriftlich zu bestätigen ist.
- Die sachgemäße Nutzung ist verpflichtend.
- Entstehen Schäden oder gehen Teile verloren, haftet der Mieter vollständig, inklusive gesonderter Berechnung der Ersatzteile.
- Diese Haftung betrifft nicht die Reduzierung der Vollkasko-Selbstbeteiligung für Fahrzeugunfälle, diese wird separat geregelt.
§ 7 Reinigung und grobe Verschmutzung
- Das Fahrzeug ist in ordnungsgemäßem, sauberen Zustand zurückzugeben.
- Bei starker oder grober Verschmutzung des Fahrzeugs erhebt der Vermieter eine Mindestreinigungsgebühr von 150 € pro Vorkommnis zusätzlich zu eventuellen Sonderreinigungen.
§ 8 Nutzung des Fahrzeugs
- Das Fahrzeug darf nur von im Mietvertrag eingetragenen Personen mit gültigem Führerschein genutzt werden.
- Jegliche Weitergabe an Dritte oder Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer ist untersagt.
- Fahrten ins Ausland sind nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 9 Zusatzkosten, Bußgelder und Bearbeitung
- Der Mieter haftet für alle Bußgelder, Verkehrsverstöße und Parkverstöße, die während der Mietdauer entstehen.
- Für die Bearbeitung solcher Vorgänge kann der Vermieter eine Verwaltungsgebühr von 29 € pro Vorgang erheben, zusätzlich zur eigentlichen Geldbuße.
§ 10 Ersatzfahrzeug und Pannenfall
- Bei technischen Defekten oder nach einem Unfall kann der Vermieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen, soweit verfügbar.
- Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht, soweit dieser nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.
- Im Pannenfall ist das Vermietbüro unverzüglich über die Hotline zu kontaktieren, damit Mobilitätsleistungen bzw. geeignete Maßnahmen zur nächstmöglichen Gelegenheit abgeschlossen werden können.
§ 11 Unterschlagung und unbefugte Nutzung
- Nicht genehmigte Weitergabe, Nutzung über das vereinbarte Mietende hinaus oder Verschleierung des Fahrzeugstandorts kann als Unterschlagung gelten.
- In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, den entstandenen Schaden vollständig ersetzt zu verlangen und rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich Schadensersatz und Strafanzeige.
§ 12 GPS‑ und Fahrverhaltenssysteme
- Das Fahrzeug kann mit GPS‑ und anderen Ortungs‑ oder Fahrverhaltenssystemen ausgestattet sein.
- Diese Systeme dienen der Sicherheit, Wiederbeschaffung und Leistungsoptimierung sowie der Auswertung des Fahrverhaltens im Schadensfall.
- Der Mieter erklärt sich mit Installation und Nutzung dieser Systeme für die Dauer der Miete einverstanden.
§ 13 Haftungsausschluss
- Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, den eingetragenen Fahrer oder Dritte verursacht wurden, soweit diese nicht von der Versicherung gedeckt sind.
§ 14 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden zur Vertragserfüllung, zur Abwicklung des Mietverhältnisses und zur Kommunikation gespeichert und verarbeitet.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Vertragsdurchführung.
§ 15 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis gilt Frankfurt am Main als ausschließlicher Gerichtsstand.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform.
