Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Fahrzeugvermietung MRG Transfer GmbH



gültig ab: 01.01.2026



§ 1 Geltungsbereich



  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Fahrzeuge, die von der Vermieterin der MRG Transfer GmbH  (nachfolgend „Vermieter“) an den Mieter überlassen werden.
  2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu.






§ 2 Vertragsabschluss



  1. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zustande.
  2. Reservierungen gelten nur für Fahrzeuggruppen, nicht für bestimmte Fahrzeugmodelle.






§ 3 Mietdauer und Rückgabe



  1. Die Mietdauer beginnt mit der Übernahme und endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit.
  2. Verspätete Rückgabe ohne Zustimmung gilt als vorübergehende Weiternutzung. In diesem Fall kann der Vermieter die Mietentschädigung, mindestens jedoch den jeweiligen Tagespreis pro angefangenen Zeitraum verlangen.
  3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe und ohne Benachrichtigung kann der Vermieter Maßnahmen zur Wiederbeschaffung des Fahrzeugs einleiten; alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Mieter.






§ 4 Mietpreis, Servicepauschalen und Zahlung



  1. Der Mietpreis ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.
  2. Für jede zusätzliche Serviceleistung (z. B. Bearbeitung von Bußgeldern, Ausstellen von Unterlagen) kann eine Servicepauschale in Höhe von 29 € erhoben werden.
  3. Zahlungen sind vor Mietbeginn fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.






§ 5 Kaution und Selbstbeteiligung



  1. Vor Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von mindestens 500 € zu hinterlegen.
  2. Die Kaution kann bar oder durch gültige Kreditkarte/EC‑Karte hinterlegt werden und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs auf demselben Weg erstattet.
  3. Die Haftung des Mieters für Schäden am Mietfahrzeug ist auf eine Selbstbeteiligung von 2.000 € pro Schadensfall begrenzt.
  4. Erfolgt ein Unfall durch einen Fahrer, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist, entfällt der Versicherungsschutz, und der Mieter haftet unbegrenzt für alle dadurch entstandenen Kosten.






§ 6 Versicherung Schäden Übergabeprotokoll Innenraum und Hilfseinrichtungen ( Lift)



  1. Das Fahrzeug ist haftpflicht- und soweit vereinbart teil‑ bzw. vollkaskoversichert.
  2. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, Alkohol‑/Drogenmissbrauch, Fahrerflucht oder nicht eingetragene Fahrer verursacht werden, können über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus voll dem Mieter berechnet werden.



§6.1 Schäden, Übergabeprotokoll, Innenraum und Hilfseinrichtungen



Übergabeprotokoll

  • Bei Übernahme des Fahrzeugs erstellt der Vermieter ein Übergabeprotokoll, das bindender Bestandteil des Mietvertrags ist.
  • Alle Vorschäden, der Innenraumzustand sowie alle mitgelieferten Hilfseinrichtungen (Rollstuhllift, Gurte, Rückhaltesysteme, Kleinteile) werden detailliert dokumentiert.
  • Der Mieter ist verpflichtet, das Übergabeprotokoll vor Fahrzeugübernahme zu prüfen und zu unterschreiben.
  • Fehlende oder beschädigte Teile, die nach Übergabe festgestellt werden, werden gesondert berechnet.


Nachträgliche Reklamationen

  • Schäden oder fehlende Teile, die nach Übergabe auftreten und nicht sofort vom Mieter reklamiert wurden, können nachträglich nicht geltend gemacht werden.


Innenraum und Verschmutzung

  • Vorschäden und Verschmutzungen werden im Übergabeprotokoll vermerkt.
  • Für neue Schäden am Innenraum oder grobe Verschmutzungen haftet der Mieter vollständig.
  • Bei grober Verschmutzung fällt eine Mindestreinigungsgebühr von 150 € pro Vorkommnis an.


Nutzung von Fahrstühlen, Rückhaltesystemen und Hilfseinrichtungen

  • Vor der Nutzung von Rollstuhlliften, Gurten, Rückhaltesystemen oder anderen Hilfseinrichtungen erhält der Mieter eine Einweisung, die schriftlich zu bestätigen ist.
  • Die sachgemäße Nutzung ist verpflichtend.
  • Entstehen Schäden oder gehen Teile verloren, haftet der Mieter vollständig, inklusive gesonderter Berechnung der Ersatzteile.
  • Diese Haftung betrifft nicht die Reduzierung der Vollkasko-Selbstbeteiligung für Fahrzeugunfälle, diese wird separat geregelt.





§ 7 Reinigung und grobe Verschmutzung



  1. Das Fahrzeug ist in ordnungsgemäßem, sauberen Zustand zurückzugeben.
  2. Bei starker oder grober Verschmutzung des Fahrzeugs erhebt der Vermieter eine Mindestreinigungsgebühr von 150 € pro Vorkommnis zusätzlich zu eventuellen Sonderreinigungen.






§ 8 Nutzung des Fahrzeugs



  1. Das Fahrzeug darf nur von im Mietvertrag eingetragenen Personen mit gültigem Führerschein genutzt werden.
  2. Jegliche Weitergabe an Dritte oder Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer ist untersagt.
  3. Fahrten ins Ausland sind nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.







§ 9 Zusatzkosten, Bußgelder und Bearbeitung



  1. Der Mieter haftet für alle Bußgelder, Verkehrsverstöße und Parkverstöße, die während der Mietdauer entstehen.
  2. Für die Bearbeitung solcher Vorgänge kann der Vermieter eine Verwaltungsgebühr von 29 € pro Vorgang erheben, zusätzlich zur eigentlichen Geldbuße.






§ 10 Ersatzfahrzeug und Pannenfall



  1. Bei technischen Defekten oder nach einem Unfall kann der Vermieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen, soweit verfügbar.
  2. Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht, soweit dieser nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.
  3. Im Pannenfall ist das Vermietbüro unverzüglich über die Hotline zu kontaktieren, damit Mobilitätsleistungen bzw. geeignete Maßnahmen zur nächstmöglichen Gelegenheit abgeschlossen werden können.






§ 11 Unterschlagung und unbefugte Nutzung



  1. Nicht genehmigte Weitergabe, Nutzung über das vereinbarte Mietende hinaus oder Verschleierung des Fahrzeugstandorts kann als Unterschlagung gelten.
  2. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, den entstandenen Schaden vollständig ersetzt zu verlangen und rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich Schadensersatz und Strafanzeige.






§ 12 GPS‑ und Fahrverhaltenssysteme



  1. Das Fahrzeug kann mit GPS‑ und anderen Ortungs‑ oder Fahrverhaltenssystemen ausgestattet sein.
  2. Diese Systeme dienen der Sicherheit, Wiederbeschaffung und Leistungsoptimierung sowie der Auswertung des Fahrverhaltens im Schadensfall.
  3. Der Mieter erklärt sich mit Installation und Nutzung dieser Systeme für die Dauer der Miete einverstanden.






§ 13 Haftungsausschluss



  1. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, den eingetragenen Fahrer oder Dritte verursacht wurden, soweit diese nicht von der Versicherung gedeckt sind.






§ 14 Datenschutz



  1. Personenbezogene Daten werden zur Vertragserfüllung, zur Abwicklung des Mietverhältnisses und zur Kommunikation gespeichert und verarbeitet.
  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Vertragsdurchführung.






§ 15 Gerichtsstand



Für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis gilt Frankfurt am Main als ausschließlicher Gerichtsstand.





§ 16 Schlussbestimmungen



  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform.